|
Wenn Sie diesen Newsletter nicht vollständig und ohne Bilder sehen – dann klicken Sie hier.
For the English language version of the newsletter, please click here.
|
Sehr geehrte Leserinnen und Leser, liebe Kunden,
der Sommer ist vorbei, die Tage werden kürzer, der Herbst steht vor der Tür, das Jahr 2016 neigt sich so langsam aber sicher dem Ende zu. Zeit für uns, Ihnen mit diesem Newsletter mitzuteilen, was sich in diesem Jahr in unserem Haus getan hat und was noch passieren wird. Ein Höhepunkt des Jahres steht uns noch bevor, unser Messeauftritt auf der Chillventa in Nürnberg, und Sie können dabei sein.
Außerdem informieren wir Sie in diesem Newsletter über unseren Kanalrauchmelder KRM® und dessen DIBt-Zulassung und unser Raumfühlerprogramm OPP-ROOM®.
Viel Spaß beim Lesen wünschen Ihnen
Ihre Heike Dirmeier, Brigitta Oppermann und Ihr Dierk Astfalk
| |
Oppermann auf der Chillventa
Wir würden uns freuen, Sie auf unserem Messestand auf der Chillventa in Nürnberg vom 11. bis zum 13. Oktober begrüßen zu dürfen. Schwerpunktmäßig informieren wir Sie dort über unsere OPP-SOR® Gaswarnanlagen zur Kältemittelüberwachung, die zugehörigen OPP-SOR® Gasmessfühler und die neuesten Trends im Bereich der lokalen Alarmierung über unsere Dual-Beam-Infrarot Gasmessfühler.
Informationen zu unseren CO-und Gaswarnanlagen finden Sie in unserem OPP-SOR® Flyer.
Gerne schicken wir Ihnen auf Wunsch einen Eintrittsgutschein für die Messe zu.
Bitte kontaktieren Sie uns unter: info@oppermann-regelgeraete.de
|
Kanalrauchmelder KRM® - erweiterte und verlängerte DIBt-Zulassung als Rauchauslöseeinrichtung
|
In vielen Diskussionen hört man immer wieder das Thema EuGH-Urteil und CE-Kennzeichnung. Im Zusammenhang damit sind derzeit erhebliche Änderungen im baurechtlichen Bereich in Vorbereitung. Leider kommt es hier immer wieder zu Interpretationsfehlern.
Fakt ist, dass überall dort, wo eine harmonisierte Produktnorm existiert und die Übergangsperiode abgelaufen ist, keine nationalen Zusatzanforderungen an ein Bauprodukt gestellt werden können. Dies bedeutet aber auch dass dort, wo keine harmonisierte Norm vorhanden ist oder ein Produkt gar nicht unter eine europäisch harmonisierte Norm fällt, die Verwendbarkeit anderweitig nachgewiesen werden muss. Hier ist derzeit immer noch die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung der derzeit passende und rechtssichere Verwendbarkeitsnachweis. Im Falle unserer Kanalrauchmelder KRM® in der DZ-Version als Rauchauslöseeinrichtung ist diese Zulassung jetzt bis 2021 verlängert und mit neuen Modellen erweitert worden.
Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Katalog auf Seite 4.6
|
Bis 2021 als Rauchauslöseeinrichtung zugelassen: Der Kanalrauchmelder KRM®.
|
Attraktiv in Preis und Design: Oppermann Raumcontroller C1
| OPP-ROOM® - BACnet MS/TP-Raumregler C1
Kennen Sie schon unser OPP-ROOM® Raumfühlerprogramm? Wenn nicht, dann klicken Sie doch mal hier: Flyer OPP-ROOM®
Besonderes Highlight ist der Raumcontroller C1 zum äußerst attraktiven Preis, insbesondere in der Ausführung als BACnet MS/TP-Version.
Die Preisliste finden Sie im Katalog auf Seite 2.32
Weitere Informationen zum C1 finden Sie im Datenblatt 20530
|
Oppermann Regelgeräte GmbH
Im Spitzhau 1
70771 Leinfelden-Echterdingen
Tel. +49 711 72723560
Fax +49 711 7280527
info@oppermann-regelgeraete.de www.oppermann-regelgeraete.de
Impressum:
V.i.S.d.P.: Heike Dirmeier, Geschäftsführung Oppermann Regelgeräte
Redaktion: TEMA Technologie Marketing AG
Falls Sie unseren Newsletter nicht mehr erhalten möchten, einfach hier klicken.
|
|